Übergänge im Rahmen der Reform der Lehrkräftebildung
Wir möchten Sie rechtzeitig über anstehende Veränderungen informieren, die sich im Zuge der Hamburger Reform der Lehrkräftebildung für die Bachelor- und Master-Lehramtsstudiengänge ergeben.
Um sicherzustellen, dass Studierende der bisherigen Lehramtsstudiengänge
- Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I (LAPS)
- Lehramt an Gymnasien (LAGym)
- Lehramt an Beruflichen Schulen (LAB)
- Lehramt für Sonderpädagogik (LAS)
ihr Studium erfolgreich beenden können, wurden durch den Gemeinsamen Ausschuss Lehrerbildung (GALB) Übergangsfristen für die Einstellung der bisherigen Lehramtsstudiengänge beschlossen. Die im Folgenden genannten Fristen gelten für alle Studierenden in den genannten Lehramtsstudiengängen und damit auch für Studierende in Teilzeit und für Studierende mit Beeinträchtigungen.
Die Einstellung der bisherigen Lehramtsstudiengänge wirkt sich ab dem Wintersemester 2023/24 auch auf das Angebot der Lehramts-Masterstudiengänge aus:
- Für Absolventinnen und Absolventen der neuen Bachelorstudiengänge (LAGS, LASek, neues LAB, LAS-G, LAS-Sek) gilt, dass sie sich für den entsprechenden neuen Masterstudiengang bewerben.
- Für Absolventinnen und Absolventen der bisherigen Bachelorstudiengängen (LAPS, LAGym, altes LAB, LAS) ist abhängig vom studierten Lehramt entweder eine Bewerbung für einen bisherigen Masterstudiengang bis zum Wintersemester 2027/28 möglich (LAPS, LAS) oder die Bewerbung erfolgt in einen neuen Masterstudiengang (LAGym, altes LAB).