Vorbereitungsdienst
Mit dem Studienabschluss Master of Education oder 1. Staatsexamen erfüllen Sie die Zulassungsbedingungen zum Bewerbungsverfahren des Vorbereitungsdienstes.
Der Vorbereitungsdienst stellt die 2. Phase der Lehrerausbildung dar. Das ZLH informiert Sie über Zulassungsbedingungen zum Vorbereitungsdienst als auch über Spezifika des Hamburger Vorbereitungsdienstes.
Für Informationen zu den Möglichkeiten und weiteren Schritten wählen Sie bitte ausgehend von Ihrem Studienabschluss:
- Master of Education oder 1. Staatsexamen aus Hamburg
- Master of Education oder 1. Staatsexamen aus einem anderen Bundesland
- Ausländischer Lehramtsabschluss ("Weltlehrkräfte")
- Hochschulabschluss ohne Lehramtsbezug (z.B. Diplom, Magister, M.Sc.)
Weitere Informationen
Hinweise zur Zulassung zum Bewerbungsverfahren zum Vorbereitungsdienst in anderen Bundesländern bzw. zur Mobilität
Die Länder haben sich über die Kultusministerkonferenz mit den „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.03.2013 i. d. F. v. 27.12.2013, sogenannter Mobilitätsbeschluss) verpflichtet,
- Bewerberinnen und Bewerbern, die ein Lehramtsstudium gemäß den Vorgaben der Kultusministerkonferenz absolviert haben, unabhängig vom Land, in dem der Abschluss erworben wurde, über die formale Anerkennung von Abschlüssen hinaus auch gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen.
- Absolventinnen und Absolventen eines Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt, das den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entspricht, in allen Ländern gleichermaßen den Berufszugang für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen.
Anerkennung bedeutet jedoch nicht, dass das aufnehmende Land einem Individuum auch die strukturellen Rahmenbedingungen bietet, die der oder die Einzelne im abgebenden Land vorgefunden hat und/oder sich für die weitere Ausbildung erhofft!
Der „Zweiter Bericht über die Umsetzung […]“ des Beschlusses aus dem Jahre 2016 stellt fest, dass die Mobilität grundsätzlich von allen Ländern entsprechend der vereinbarten „Regelungen und Verfahren […]“ gewährt wird. Die KMK betont dabei, dass die Schul- und Ausbildungsstrukturen in den einzelnen Ländern verschieden sind. Insofern ist anzumerken, dass eine Vielzahl vermeintlicher Mobilitätshemmnisse auf landesspezifische organisatorische Rahmenbedingungen wie ausgewählte Fächerkombinationen und bestimmte Fachangebote zurückzuführen sind. Sofern Einschränkungen der Mobilität beim Zugang zum Vorbereitungsdienst auf diese Ursachen zurückgeführt werden können, ist kein Verstoß gegen den Mobilitätsbeschluss erkennbar. Ähnliches gilt für den Zugang zum Schuldienst nach Absolvieren von bedarfsorientierten Sondermaßnahmen wie z. B. dem Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst.
Im Rahmen des Verwaltungshandelns sollen den Bewerberinnen und Bewerbern alle bestehenden Möglichkeiten für den Zugang zum Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst im Sinne des Mobilitätsbeschlusses aufgezeigt werden.
Für die Einstellungen und Zulassungen zum Bewerbungsverfahren des Vorbereitungsdienstes und de Schuldienstes sind die jeweiligen Länder verantwortlich. Sollte ein Wechsel des Bundeslandes bspw. nach dem Studium oder nach dem Vorbereitungsdienst angestrebt werden, empfiehlt das ZLH, sich frühzeitig in den aufnehmenden Ländern über die landesspezifischen Bedingungen und ggf. über Zuordnung zu einem spezifischen Lehramt zu informieren.
Regelungen für den Übergang vom Lehramtsstudium LAPS in Hamburg zum Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein
In Deutschland werden grundsätzlich alle Lehramtsabschlüsse nach der Kultusministerkonferenz in jedem Bundesland anerkannt, so auch zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein. Für den Anschluss eines Hamburger Master of Education im Lehramt an Primar- und Sekundarschulen (LAPS) an den Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein bedeutet dies im Einzelnen:
Bei erfolgreicher Bewerbung kann grundsätzlich ein Vorbereitungsdienst mit Bezug zur Sekundarstufe 1 aufgenommen werden. Beide Unterrichtsfächer müssen Ausbildungsfächer im Vorbereitungsdienst Sekundarstufe 1 sein. Ausbildungsfächer im Vorbereitungsdienst Sekundarstufe 1 in Schleswig-Holstein sind: Deutsch, Englisch, Mathematik, Geschichte, Sport, Biologie, Französisch, Geographie, Kunst, Evangelische Religion, Katholische Religion, Wirtschaft/Politik, Musik, Philosophie, Chemie, Physik, Dänisch, Textillehre, Verbraucherbildung, Technik.
Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst mit Bezug Grundschule kann erfolgen, sofern die Bewerbung positiv verläuft, wenn:
- beide Unterrichtsfächer auch Ausbildungsfächer im Vorbereitungsdienst Grundschule sind. Ausbildungsfächer im Vorbereitungsdienst Grundschule in Schleswig-Holstein sind: Deutsch, Mathematik, Heimat-/Welt- und Sachunterricht, Englisch, Sport, Evangelische Religion, Katholische Religion, Musik, Kunst, Technik, Textillehre, Philosophie und Dänisch.
- ein Unterrichtsfach auch Ausbildungsfach im Vorbereitungsdienst Grundschule ist, das zweite Unterrichtsfach aus der Gruppe der den Sachunterricht vertiefenden Fächer Biologie, Chemie, Physik, Sozialwissenschaften, Geschichte, Geographie stammt und in Kombination mit dem Lernbereich Sachunterricht studiert wurde beispielsweise Deutsch und Geographie plus der Lernbereich Sachunterricht.
Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst mit Bezug Grundschule kann hingegen nicht erfolgen, wenn:
- keines der beiden Unterrichtsfächer auch Ausbildungsfach im Vorbereitungsdienst Grundschule ist beispielsweise Französisch und Informatik
- ein Unterrichtsfach nicht Ausbildungsfach im Vorbereitungsdienst Grundschule ist und auch nicht als „vertiefendes Fach“ in Kombination mit dem Lernbereich Sachunterricht studiert wurde beispielsweise Deutsch und Geschichte ohne den Lernbereich Sachunterricht.
Film: Lehrkraft im Vorbereitungsdienst
Für die Dokumentation „Lehrkraft im Vorbereitungsdienst“ hat der preisgekrönte Filmemacher Timo Großpietsch drei Referendare in Hamburg 18 Monate lang begleitet. Der Film bietet sehenswerte Einblicke in die Realität des Vorbereitungsdienstes, sei es im Schulunterricht, im Seminar am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung sowie auch in Prüfungssituationen.