Ausländischer Lehramtsabschluss („Weltlehrkräfte“)
Sofern Sie Ihre Lehramtsqualifizierung im Ausland erworben haben, können Sie bei der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) beantragen, dass Ihr Abschluss auf die Gleichwertigkeit mit einem in Hamburg erworbenen Lehramtsabschluss geprüft wird. In dem Verfahren wird auch festgelegt, ob als Ausgleichsmaßnahme eine Anpassungsqualifizierung am Landesinstitut für Lehrerbildung bzw. eine Eignungsprüfung notwendig ist. Bitte beachten Sie auch die näheren Informationen zum Aufbau und den Rahmenbedingungen der Anpassungsqualifizierung und den Wegweiser für Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung.
Ist nach Einschätzung der Behörde für Schule und Berufsbildung für eine laufbahnrechtliche Gleichwertigkeit Ihrer Lehramtsqualifikation aus dem Ausland auch das Studium eines weiteren Unterrichtsfachs erforderlich, ist dies durch die Aufnahme eines Ergänzungsstudiums an der Universität Hamburg möglich.
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