Start der schulpraktischen Anteile des Kernpraktikums auf den 04.08.20 verschobenZLH informiert Studierende und Schulen bei weiteren Änderungen
8. April 2020
Zur Schaffung transparenter Rahmenvorgaben und zur Entlastung der schulischen Akteure unter den momentan herausfordernden Bedingungen wurde eine Beschränkung der schulpraktischen Anteile des KP I auf den Zeitraum 04.08. – 11.09.20 beschlossen. Die daraus resultierende Kürzung der Hospitations- und Unterrichtsgelegenheiten an Schule sollen sich nicht auf den erfolgreichen Abschluss des Praktikums auswirken. Details zu den nun geltenden Regelungen können Sie den folgenden beiden Dokumenten entnehmen: