Informationen zum MasernschutzZusendung der schriftlichen Bestätigung nach Verschiebung des Semesterstarts bis zum 16. April möglich
16. März 2020
Das ZLH hat eine Informationsseite für Studierende in den schulpraktischen Studien eingerichtet, die wichtige Hinweise zur neuen Nachweispflicht des Masernschutzes im Schuldienst bzw. Praktikum enthält.
Aus aktuellem Anlass finden derzeit keine Sprech- oder Beratungszeiten im ZLH statt. Daher möchten wir Sie ausdrücklich darum bitten, den benötigten Nachweis zu Msernschutz bwz. Kontraindikation auf postalischem Wege einzureichen.
Nähere informatione dazu finden sich hier: Hinweise zum Masernschutz