FAQ Praktikum
Im Folgenden erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die nach diesen Themen gegliedert sind:
Führungszeugnis
Für welche Praktika benötige ich ein erweitertes Führungszeugnis?
Ein erweitertes Führungszeugnis wird nur für das Kernpraktikum benötigt. Studierende im Erkundungspraktikum, Orientierungspraktikum und Integrierten Schulpraktikum müssen kein Führungszeugnis beim ZLH vorlegen.
Warum benötige ich für mein Kernpraktikum ein erweitertes Führungszeugnis?
Seit 2010 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Personen in kinder- oder jugendnahen Tätigkeiten ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. In Hamburg hat die Behörde für Schule und Berufsbildung festgelegt, dass diese Regelung auch für Praktikantinnen und Praktikanten gilt, wenn das Praktikum länger als sechs Wochen andauert.
Ich habe bereits ein erweitertes Führungszeugnis. Muss ich trotzdem ein neues beantragen?
Die Schulbehörde hat festgelegt, dass in jedem Fall für das Kernpraktikum ein eigenes Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Das Führungszeugnis muss direkt an das ZLH adressiert sein. Es können leider keine Zeugnisse älteren Datums, keine Zeugnisse, die an Sie oder eine andere Einrichtung adressiert sind und keine Kopien oder Scans von Führungszeugnissen akzeptiert werden.
Was muss ich bei der Beantragung beachten?
Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn des Kernpraktikums vom ZLH per E-Mail eine „Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses“. Diese E-Mail drucken Sie bitte aus. Anschließend vereinbaren Sie online einen Termin im Kundenzentrum Ihres Ortsamtes. Zum vereinbarten Termin nehmen Sie die ausgedruckte Aufforderung und ein gültiges Personaldokument mit.
Die Beantragung eines Führungszeugnisses kostet 13 Euro. Bei erwiesener Mittellosigkeit können die Ortsämter diese Gebühr erlassen.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis sechs Wochen. Es ist also wichtig, dass Sie das Zeugnis rechtszeitig vor Beginn Ihres Praktikums beantragen.
Mein Ortsamt akzeptiert die Aufforderung nicht. Was soll ich tun?
Die Schulbehörde hat mit den Hamburger Meldeämtern eine individuelle Vereinbarung getroffen, nach der die Aufforderung ohne Unterschrift gültig ist. Sollte die Sachbearbeiterin/der Sachbearbeiter Ihre Aufforderung nicht akzeptieren, verweisen Sie sie/ihn bitte zur Klärung an das ZLH.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben und Ihr Ortsamt die ausgedruckte Aufforderung nicht akzeptiert, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Wohnadresse an das ZLH. Ihnen wird dann eine unterschriebene Aufforderung per Post zugeschickt.
Ich habe vergessen, mein Führungszeugnis rechtzeitig zu beantragen. Was nun?
Wenn zu Beginn Ihres Kernpraktikums kein erweitertes Führungszeugnis über Sie im ZLH vorliegt, ist Ihre Praktikumsschule verpflichtet, Ihnen den Zutritt zu verwehren. Sobald Ihr Führungszeugnis im ZLH eintrifft, wird Ihre Schule informiert und Sie dürfen Ihr Praktikum antreten. Voraussetzung ist, dass Sie mit der Schule eine Regelung gefunden haben, wie Sie die versäumten Praxistage nachholen können.
Was passiert mit meinem Führungszeugnis?
Das ZLH ist von der Schulbehörde mit der Anforderung, Auswertung und Archivierung der Führungszeugnisse beauftragt worden. Ihr Zeugnis wird im ZLH fünf Jahre archiviert, anschließend wird es vernichtet.
Was passiert, wenn ich einen Eintrag in meinem Führungszeugnis habe?
Wenn Sie wissen, dass Sie einen Eintrag in Ihrem Führungszeugnis haben, wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig zur Beratung über das weitere Vorgehen an das ZLH.
Das ZLH hat ein Führungszeugnis von mir und jetzt benötige ich ein neues. Kann ich das Zeugnis zurückbekommen?
Ihr Führungszeugnis ist ausschließlich für Ihr Schulpraktikum zu verwenden. Das ZLH darf kein Zeugnis für einen anderen Zweck herausgeben, auch die Herausgabe einer Kopie ist dem ZLH nicht erlaubt. Wenn Sie an anderer Behördenstelle ein Führungszeugnis vorlegen sollen, kann das ZLH der anfordernden Einrichtung auf Anfrage hin das Vorliegen des Führungszeugnisses bestätigen.
Integriertes Schulpraktikum
Wie ist das Integrierte Schulpraktikum aufgebaut?
Das Praktikumsmodul besteht aus Vorbereitungs- und Auswertungsseminar und dem vierwöchigen Blockpraktikum, das Sie in der vorlesungsfreien Zeit im Februar/März gemeinsam mit einer Kommilitonin bzw. einem Kommilitonen im Tandem an einer Hamburger Schule absolvieren. Einen Überblick über den zeitlichen Ablauf gibt Ihnen die Zeitleiste. Zusätzliche Informationen finden Sie hier.
Stand: 06. Juni 2023
Wie melde ich mich zum Praktikum an?
1. Seminaranmeldung:
Die Seminaranmeldung erfolgt über STiNE
Alle Anmeldephasen können genutzt werden.
Da das ISP ein allgemeines Schulpraktikum ist ist inhaltlich jedes Seminar für Sie geeignet unabhängig Ihrer studierten Unterrichtsfächer oder des Lehramtes.
2. Praktikumsanmeldung:
vom 2. September - 24. Oktober 2024 im ZLH-Praktikumsportal.
Stand: April 2024
Wie werden die Schulen und Tandems zugeteilt?
Das ZLH ist verantwortlich für die Zuteilung des Praktikumsplatzes an einer Schule in Tandems. Ihr Ansprechpartner in diesem Verfahren ist das Praktikumsbüro ISP des ZLH. Von Vorstellungsgesprächen an den Schulen vor Zuteilung ist abzusehen.
Der Praktikumsort ist das Bundesland Hamburg.
Es kann sein, dass Sie aufgrund der Zuteilung längere Fahrtwege in Kauf nehmen müssen. Generell gilt: Jeder Praktikumsort im Stadtstaat Hamburg ist erreichbar und daher zumutbar.
Um zugeteilt werden zu können ist die Anmeldung im ZLH- Praktikumsportal in der Zeit vom 2. September - 24. Oktober 2024 online vorzunehmen.
Den Link erhalten auch alle angemeldeten Seminarteilnehmer am Ende der ersten Anmeldephase in STiNE zugeschickt per Mail.
Stand: April 2024
In welchem Semester findet das Schulpraktikum statt?
Das Integrierte Schulpraktikum ist im Studienverlauf für das 5. Semester vorgesehen.
Das Vorbereitungsseminar findet immer im Wintersemester stt und der Praktikumsblock in der anschließenden vorlesungsfreien Zeit im Februar/März.
Stand: 06. Juni 2023
Ist es möglich, das ISP bereits vor dem 5. Semester zu absolvieren?
Ja, dies war in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Da seit dem WiSe 19/20 nicht mehr zu den Studiengängen LAPS, LAGym und LAS zugelassen wird, sind alle Studierenden, die das ISP noch absolvieren müssen keine Vorzieher mehr.
Stand: Mai 2022
Wann findet die Blockphase statt?
Die Blockphase umfasst vier Wochen und findet nach dem Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters statt.
Das ist 2024 vom 5. Februar bis 1. März.
Stand: 06. Juni 2023
Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Ja. Der Fakultätsrat der Fakultät Erziehungswissenschaft hat Anwesenheitspflicht für alle Veranstaltungen beschlossen, an denen externe Institutionen und Personen beteiligt sind, die eigene Ressourcen einbringen. Durch die Beteiligung der Schulen gilt somit Anwesenheitspflicht für das Integrierte Schulpraktikum. Die Notwendigkeit einer Anwesenheitspflicht in den Vorbereitungs- und Auswertungsseminaren ergibt sich auch aus der engen Verzahnung von Praxisphase und Begleitseminaren, die ein Kernstück des ISP darstellt.
Stand: Juni 2023
Kann ich mir selbst einen Praktikumsplatz suchen?
Nein. Die Zuteilung der Praktikumsplätze wird zentral vom ZLH durchgeführt. Von Vorstellungsgesprächen an den Schulen vor Zuteilung ist abzusehen.
Stand: 06. Juni 2023
Stimmt es, dass ich bis zum 31.Dezember den Masernschutz nachweisen muss?
Ja. Ohne den vorhandenen Masernschutz darf seit März 2020 niemand an Hamburger Schulen arbeiten oder ein Praktikum absolvieren. Nähere Informationen finden Sie hier: Merkblatt Masernschutz.
Stand: 06. Juni 2023
Kann ich das Integrierte Schulpraktikum an der Schule machen, an der ich arbeite (Lehrauftrag, Schulbegleitung etc.)?
Ja.
Sie können das Integrierte Schulpraktikum an der Schule absolvieren, an der Sie arbeiten.
Hierfür müssen Sie einen formlosen Antrag auf Zuteilung an die eigen Schule bis zum 26.Oktober im Praktikumsportal zu stellen.
Es ist der Laufzettel von der Schule an der Sie arbeiten mit der Bestätigung vorzulegen, dass Ihnen und Ihrem Tandempartner bzw. Ihrer Tandempartnerin ein Praktikumsplatz für das ISP angeboten wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Stand: 06. Juni 2023
Ich habe einen Lehrauftrag an einer Schule. Kann ich mir diesen anerkennen lassen?
Nein,
Lehraufträge sowie andere Tätigkeiten an der Schule können im Rahmen des Integrierten Praktikums als Pratikumsblock nicht anerkannt werden.
Aber wenn Sie an einer Schule beschäftigt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ihren Praktikumsblock an der Schule des Lehrauftrags oder Honorarvertrags absolvieren, indem Sie dort zugeteilt werden.
Vorbereitungs- und Auswertungsseminare müssen im Rahmen des Moduls besucht werden.
Und "Ihre" Schule muss Sie im Praktikumsportal des ZLH anfordern, nachdem Sie sich zum Praktikum im ZLH-Praktikumsportal bis zum 24. Oktober 2024 zum Praktikum angemeldet und dabei angegeben haben, dass Sie einen Lehrauftrag haben.
Wenn Sie den Ausbildungsbeauftragten Ihrer Schule nicht kennen, dann erfragen Sie diesen bitte während der Praktikumsanmeldungphase im Praktikumsbüro ISP per Mail.
Frist für Ihre Anmeldung: 24. Oktober 2024
Frist für Ihre Schule: 10. November 2024
Stand: April 2024
Ich nehme an einem der Zusatzangebote TheaterSprachCamp oder dem Projekt "Weichenstellung" teil. Wie kann ich mir dieses anerkennen lassen?
Eine Unterrichtstätigkeit im Projekt "Weichenstellung" konnte allen Studierenden des LAPS, LAGym und LAS anerkannt werden, allerdings läuft im Jahr 2024 die Betreuung durch den Projektleiter aus.
Für Studierende des LAPS und LAS ist zudem eine Anerkennung des TheaterSprachCamps (TSC) möglich.
In jedem Fall ist es erforderlich, sich zunächst mit den jeweiligen Projektleitungen abzusprechen, bevor Sie diese Möglichkeit weiterverfolgen. Wenn die Projektleitung zustimmt, stellen Sie den Antrag auf die Anerkennung des Zusatzangebots beim Praktikumsbüro ISP.
Nähere Informationen sowie den Antrag auf Anerkennung des Zusatzangebotes finden Sie hier.
Stand: April 2024
Ich nehme am Projekt Anschluss teil und will mir das Praktikum anerkennen lassen.
Die Mitarbeit wird als Praktikumsblock anerkannt, wenn Sie an dem Vorbereitungsseminar teilnehmen, dass spezifisch für die Gruppe der Projektmitarbeiter:innen konzipiert wurde.
Die Teilmodule - Vorbereitungsseminar, Auswertungsseminar und Modulabschlussprüfung - finden regulär statt. Ihre Praktikumsverpflichtung erfüllen Sie durch die Projektmitarbeit parallel zum Vorbereitungsseminar (d.h. in der Vorlesungszeit).
In der Anmeldephase (4. - 21. September) müssen Sie sich per Mail an das Praktikumsbüro ISP zum spezifischen Vorbereitungsseminar anmelden.
Danach haben Sie noch bis zum 30. September (Ausschlussfrist) Zeit als Nachweis die Kopie Ihres Arbeitsvertrages an das Praktikumsbüro ISP( isp.zlh"AT"uni-hamburg.de) zu übermitteln.
Falls mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, gilt "first come-first serve". Die Anmeldung ist aber erst in der Anmeldephase des WiSe möglich.
Sollten Sie keinen Seminarplatz im Anschluss-spezifischen Vorbereitungsseminar erhalten haben oder dessen Termin passt nicht, dann können Sie an jedem anderen ISP-Vorbereitungsseminar teilnehmen und Ihren Praktikumsblock mit Tandemparter/in aus Ihrem Vorbereitungsseminar an "Ihrer" Schule machen. Die Anmeldung hierzu erfolgt über STiNE.
Ganz wie jede/e andere Lehrautragsnehmer/in können Sie in diesem Fall zum 31. Oktober den Ihre Tätigkeit an einer Schule- zeitlich parallel zum Praktikum geltend machen.
Stand: 6. Juni 2023
Kann ich mein ISP im Ausland absolvieren?
Ja, Sie können Ihr Schulpraktikum im Ausland absolvieren. Grundsätzlich ist ein Praktikum im Ausland zu den gleichen Bedingungen zu gestalten, wie sie in den Studienordnungen der Universität Hamburg festgeschrieben sind: d.h. die gesicherte Anleitung durch eine Mentorin bzw. einen Mentor, Umfang der Praktikumsphase, tägliche Anwesenheit und die Anzahl der zu unterrichtenden und zu hospitierenden Stunden sind einzuhalten.
Zur Sicherung der Planung werden Sie angehalten, das Vorhaben des Auslandspraktikums bis spätestens zum Ende der Praktikumsanmeldung/ Ummelde- und Korrekturphase in STiNE (21. September 2023) anzumelden.
Ein Beratungsgespräch vor der Anmeldung zum Praktikum ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit dem Praktikumsbüro ISP(isp.zlh"AT"uni-hamburg.de). Termine finden Sie im Aufklappmenü "online-Beratungsangebote".
Beachten Sie die „Regelungen zum Integrierten Schulpraktikum (ISP) im Ausland“ (PDF) des dezentralen Bachelor-Prüfungsausschusses.
Stand: 06.Juni 2022
Ich habe bereits an einer anderen Universität ein Allgemeines Schulpraktikum absolviert. Wie kann ich mir dieses anerkennen lassen?
Bei Fragen zur Anerkennungsmöglichkeit bereits geleisteter Schulpraktika auf das ISP-Modul wenden Sie sich bitte an Maike Willenborg im Praktikumsbüro ISP oder melden sich in der online-Sprechstunde.
Nach der Beratung werden Ihre vollständigen Antragsunterlagen an die Anerkennungsbeauftragte des dezentralen Prüfungsausschusses weitergegeben.
Legen Sie bitte entsprechende Nachweise, wie den Ausdruck Ihres ToR, "Scheine", Modulbeschreibungen o.ä. Ihrem Antrag bei.
Stand: April 2024
Ich habe Kinder oder eine chronische Erkrankung/Beeinträchtigung oder muss Familienangehörige pflegen.
Wenn Sie zur Durchführung des Praktikums eine Schule in einem bestimmten Radius zu Ihrer Wohnung/ dem Kindergarten benötigen oder diese eine besondere Ausstattung haben sollte, dann nehmen Sie bitte die Beratung des Praktikumsbüros ISP in Anspruch. Ihnen wird dann z.B. ein wohnortnaher Praktikumsplatz zugeteilt; Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in der Praktikumsanmeldung im ZLH-Praktikumsportal fristgerecht - bis zum 26. Oktober - angeben einen Härtefall geltend machen zu wollen und sich per Mail im Praktikumsbüro ISP melden.
In begründeten Ausnahmefällen ist auch ein Praktikum außerhalb Hamburgs oder ein semesterbegleitendes Praktikum möglich.
Wenn Sie aufgrund Ihres Härtefalles im Besuch von Seminaren zeitlich eingeschränkt sind und bei der Wahl Ihres Vorbereitungsseminars in der STiNE-Anmeldephase keinen Ihnen zeitlich möglichen Seminarplatz erhalten haben, dann melden Sie sich in der Woche nach der 1. Anmeldephase im Studien- und Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft, um Ihren Härtefall geltend zu machen.
Stand: 6. Juni 2023
Ich erwarte während des Modulzeitraums ein Kind. Kann ich mein ISP trotzdem absolvieren?
Eine Durchführung des Praktikums in der Phase einer Schwangerschaft ist dann möglich, wenn sich der errechnete Geburtstermin und die Phase des sechswöchigen Mutterschutzes zeitlich nicht mit den Praktikumsphasen überschneiden.
Je nachdem wann das Kind erwartet wird, sind unterschiedliche Absprachen erforderlich.
Eine Teilnahme am Vorbereitungsseminar stellt erfahrungsgemäß kein Problem dar, aber hier gilt die Anwesenheitspflicht, so dass ggfs. eine Interferenz mit Ihrem Recht auf Mutterschutz entsteht. Das Absolvieren des Praktikumsblocks muss individuell geklärt werden, letztlich entscheidet die Schulleitung, ob eine Praktikantin an der Schule tätig werden darf.
Ob das ISP um ein Jahr verschieben lässt hängt von vielen Faktoren ab. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zum Praktikumsbüro (isp.zlh"AT"uni-hamburg.de)auf, um Fragen zu klären.
Auch wird in jedem Fall eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden von der Schulleitung.
Stand: Juni 2024
Was ist zu beachten, wenn ich krank werde?
Sollten Sie im Praktikum krank werden, informieren Sie bitte umgehend Ihre Praktikumsschule und Ihre ISP-Dozentin/Ihren ISP-Dozenten! Die Fehlzeiten müssen nachgeholt werden. Ein Attest für die Dauer der Krankschreibung ist bei Ihrer Dozentin/Ihrem Dozenten einzureichen.
Ein Attest ist ebenfalls einzureichen, sollten Sie zum Auswertungsseminar erkranken.
Sollten Sie zur Modulprüfung erkranken, senden Sie dem Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) Ihre Krankmeldung.
Stand: 6. Juni 2023
Was kann ich tun, wenn etwas grundlegend schiefläuft?
Erfahrungsgemäß tauchen in einem so komplexen und viele hundert Menschen umfassenden System vereinzelt Probleme auf. Sollte es Probleme geben, egal welcher Art, versuchen Sie bitte, diese zuerst persönlich mit der Dozentin/dem Dozenten oder der Mentorin/dem Mentor zu klären. Sollte dieses Gespräch nicht erfolgreich sein, nehmen Sie schulintern Kontakt zu der/dem Ausbildungsbeauftragten auf und bitten sie oder ihn um Unterstützung bei der Problemlösung. Lässt sich Ihr Problem auf diesem Wege nicht lösen, nehmen Sie entweder per E-Mail oder telefonisch Kontakt zum Praktikumsbüro ISP auf. Ihre Anfrage wird dann an die zuständige Stelle weitergeleitet oder direkt bearbeitet. Alle Anfragen werden vertraulich behandelt!
Stand: 06. Juni 2023