Konfessionsbezug im Lehramtsstudium Religion
An der Universität Hamburg werden derzeit im Bereich Religion vier Teilstudiengänge angeboten:
- Alevitische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen
- Evangelische Religion in den Studiengängen Lehramt an Grundschulen, Lehramt für die Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien), Lehramt für Sonderpädagogik – Profilbildung Grundschule sowie Lehramt für Sonderpädagogik – Profilbildung Sekundarstufe
- Islamische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen
- Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen
Die Behörde für Schule und Berufsbildung und die Religionsgemeinschaften, die in Hamburg Religionsunterricht verantworten, weisen darauf hin, dass für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst die Lehramtsbewerberinnen und -bewerber über eine Fakultas in der Konfession verfügen müssen, der sie angehören. Gleiches gilt für Lehrkräfte bei der Einstellung in den Schuldienst und für das zukünftige Unterrichten des Religionsunterrichts. Ohne Vorliegen einer Beauftragung durch eine Religionsgemeinschaft kann zukünftig auch in Hamburg keine Einstellung in den Vorbereitungsdienst oder in den Schuldienst mit dem Fach Religion erfolgen. Aktuelle Regelungen entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Homepage der Behörde für Schule und Berufsbildung.
Informationen für Studierende, deren Konfession nicht mit dem gewählten Unterrichtsfach übereinstimmt, finden Sie unter dem Stichwort "Übergangsregelungen" auf den Seiten der Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen und Religionslehrer.