Anerkennung von Schulpraxis im Integrierten Schulpraktikum
Anerkennung von Schulpraxis, Lehraufträgen oder eines Praktikums einer anderen Hochschule
Sofern Sie beabsichtigen, sich einen Teil oder ein ganzes ISP-Modul anerkennen zu lassen, beachten Sie bitte folgende drei Möglichkeiten.
Sollten Sie Nachfragen haben, wenden Sie sich gern an uns per Mail oder in einer der Sprechstunden.
Anerkennung eines Praktikums einer anderen in- oder ausländischen Universität auf ein gesamtes ISP-Modul
Da das Integrierte Schulpraktikum aus mehreren Teilleistungen - Vorbereitungsseminar, Schulpraktikum und Nachbereitungsseminar (einschließlich Modulprüfung) - besteht, ist bei Antrag auf Modulanerkennung Folgendes zu beachten:
- Das Schulpraktikum muss durch eine universitäre didaktische Veranstaltung begleitet worden sein
- Der Praktikumsumfang muss 90 Zeitstunden betragen haben:
- Es muss nachgewiesen werden, dass Sie im Umfang von mindestens 10 Stunden angeleitet unterrichtet haben.
- Ferner ist Unterrichtshospitation im Umfang von mindestens 30 Stunden zu dokumentieren.
- Ergänzend muss eine weitere Orientierung im Handlungsfeld Schule im Umfang von ca. 50 Stunden erfolgt sein (z.B. Teilnahme an Konferenzen, Projekten, Elternabenden). - Darüber hinaus muss es sich um ein durch eine Mentorin/einen Mentor begleitetes Schulpraktikum gehandelt haben.
- Zudem muss eine, im Idealfall bewertete, Prüfungsleistung erbracht worden sein.
Legen Sie bitte entsprechende Nachweise, wie den Ausdruck Ihres ToR (Transcript of Records), "Scheine", Modulbeschreibungen o.ä. Ihrem Antrag bei.
Kurz zusammengefasst, wenn Sie an einer anderen Universität oder in einem anderen Lehramtsstudiengang ein gleichwertiges allgemeines Schulpraktikum absolviert haben, dann kann dieses für eine Modulanerkennung in Frage kommen.
Bei Anliegen zur Anerkennung nehmen Sie bitte Kontakt zu Maike Willenborg (isp.zlh@uni-hamburg.de( isp.zlh"AT"uni-hamburg.de)) auf.
Stand: April 2024
Tätigkeit an einer Schule - zeitlich parallel zum Integrierten Schulpraktikum
Wer an einer Schule tätig ist, der kann beantragen, an dieser Schule zum Praktikum zugeteilt zu werden gemeinsam mit einem Tandempartner/ einer Tandempartnerin aus dem Vorbereitungsseminar.
Eine Reduktion des Umfangs oder das vollständige Anerkennen des Praktikumsblocks ist nicht möglich.
Der alleinige Grund für den formlosen Antrag [bei der Praktikumsanmeldung angeben, dass Sie das Praktikum an Ihrer Lehrauftragsschulen machen wollen und den NAmen der Schule nennen] auf Zuteilung ist die Vermeidung von Härten, die für Studierende dadurch entstehen würden, dass sie anderenfalls ein bereits mit einer Schule abgesprochenes Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen bzw. nicht annehmen könnten. Eigenständig erteilte Lehraufträge ersetzen jedoch den im Integrierten Schulpraktikum zu hospitierenden Unterricht sowie den angeleiteten Unterricht nicht und nur die Stunden der Berufsfelderkundung nach Abstimmung mit der Schule.
Der Antrag auf Zuteilung stellt sicher, dass der Erwerbsarbeit neben dem Studium in der Phase des Blockpraktikums fortgesetzt werden kann. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt erst in der Zuteilung im November.
Zum Antrag gehört:
- 1. in der Praktikumsanmeldung im ZLH-Praktikumsportal geben Sie an, dass Sie an der Schule an der Sie arbeiten das Praktikum absolvieren wollen.
- 2. die Schule fordert Sie als "Wunschpraktikant:in" an und bestätigt damit, dass Sie einer Tätigkeit an dieser Schule nachgehen und zwei Praktikumsplätze zur Verfügung stehen für das Orientierungspraktikum. Die Schule kann Sie erst anfordern nachdem Sie sich zum Praktikum im ZLH-Praktikumsportal engemeldet haben. Für die Schulen ist die Meldung von Praktikumsplatzkapazitäten vom 4. -15. November möglich.
Frist für die Praktikumsanmeldung ist vom2. September bis zum 24. Oktober 2024.
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zum Praktikumsbüro ISP auf: isp.zlh"AT"uni-hamburg.de
Stand: 11. Juni 2024
Anerkennung von bereits in der Vergangenheit abgeleisteter Schulpraxis (Lehraufträge oder freiwillige, nicht universitär begleitete Praktika)
Freiwillige Praktika ohne universitäre Begleitung können nicht anerkannt werden im Rahmen des ISP-Moduls.
Lehraufträge und andere Tätigkeiten an Schule können im Rahmen der Lehrauftragsanerkennung für eine Zuteilung an der Schule, die der Arbeitsplatz ist, sorgen, wenn fristgerecht dies formlos in der Praktikumsanmeldung beantragt wird.
Stand: 06. Juni 2024