Tätigkeit an einer Schule - zeitlich parallel zum Orientierungspraktikum
Eigenständig erteilte Lehraufträge ersetzen das Orientierungspraktikum nicht.
Wird einem Arbeitsverhältnis nachgegangen, das die Betroffenen mehr als zwei Tage pro Woche bindet, ist keine der drei Varianten umsetzbar und das Arbeitsverhältnis sollte für die Dauer des Praktikums reduziert werden.
Der alleinige Grund für die folgenden drei Varianten ist die Vermeidung von Härten, die dadurch entstehen würden, dass Sie anderenfalls ein bereits mit einer Schule abgesprochenes Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen bzw. nicht annehmen könnten. Es ist sicherzustellen, dass die im Orientierungspraktikum vorgesehenen unterrichtlichen Tätigkeiten wie Hospitationen und Erprobung in pädagogischen Situationen in der Schule stattfinden, ebenso sind außerunterrichtliche Tätigkeiten wie Konferenzen, Projekte etc. durchzuführen.
Beachten Sie bei der Wahl des Vorbereitungsseminars in STiNE, dass Sie alle Seminare mit Kooperationsschulen ausschließen. Studierende, die an einem Vorbereitungsseminar mit Schulkooperation teilnehmen, können nicht an eine andere Schule zugeteilt werden.
Variante 1: Es besteht ein Arbeitsverhältnis an einer Schule und das Praktikum wird an einer anderen Schule absolviert
Der 20tägige-Praktikumsblock kann insgesamt um maximal vier Tage verkürzt werden, so dass je Praktikumswoche mindestens vier Praktikumstage absolviert werden, um an einem Tag einer Erwerbstätigkeit nahzugehen. Diese Absprache betrifft nicht die Verpflichtung insgesamt mindestens 90 Praktikumsstunden zu absolvieren. Vorraussetzung dafür ist:
- Die Zustimmung der Beteiligten an der jeweiligen Praktikumsschule.
Variante 2: Es besteht ein Arbeitsverhältnis an einer Schule, die auch als Praktikumsschule zugewiesen wird
Wird einem Lehrauftrag oder einem anderen Arbeitsverhältnis an einer Schule nachgegangen, kann sich das ZLH um eine Zuweisung an diese Schule als Praktikumsschule bemühen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Wer an einer Schule tätig ist, kann sich nach der Anmeldung zum Praktikum im ZLH-Praktikumsportal (bis 24. Oktober 2024) von der Schule anfordern lassen als Wunschpraktikant:in zusammen mit Tandempartner.
Durch diese Anforderung bestätigt die Schule das Vorliegen des Arbeitsverhältnisses. Das Praktikumsportal wird für die Schulen nach den Herbstferien freigeschaltet. Nur wer vollständig angemeldet ist kann angefordert werden.
Die Zuteilung mit einem Tandempartner/einer Tandempartnerin aus Ihrem Vorbereitungsseminar wird seitens des ZLH vorgenommen Anfang Dezember.
Eine Beschreibung des Ablaufs finden Sie in diesem Hinweis.
Wichtig für Sie ist, dass weder eine Reduktion des Umfangs noch das vollständige Anerkennen des Praktikumsblocks möglich ist.
Die Schulpraxis wird daher organsiatorisch und inhaltlich entsprechend den Anforderungen an das OP durchgeführt. In der Phase des Praktikumsblocks wird eine tägliche Anwesenheit an der Praktikumsschule erwartet.
Variante 3: Der Praktikumsblock wird additiv zur Tätigkeit an einer Schule außerhalb Hamburgs absolviert
Diese Variante gilt ausschließlich für Studierende, die ihren Lebensmittelpunkt außerhalb Hamburgs haben und sich in einer besonderen Lebenssituation befinden, die der Härtefallregelung entspricht und/oder die bereits einer Tätigkeit an einer Schule außerhalb Hamburgs nachgehen (z.B. Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen).
Für die Durchführung gelten die gleichen Regelungen wie für Variante 2, nur dass das Praktikum ohne Tandempartner absolviert wird.
Die Schule fordert Sie mit einem Formular an auf dem die vorliegende Absprache bestätigt wird und benennt einen Mentoren oder eine Mentorin.
Ihre Fragen beantwortet das Praktikumsbüro:
Studiengänge LAGS und LAS-G: op-lags.zlh"AT"uni-hamburg.de
Studiengänge LASek und LAS-Sek: op-lasek.zlh"AT"uni-hamburg.de
Stand: September 2024