Organisatorische Hinweise zum Erkundungspraktikum
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu Fragen wie
- Vereinbarkeit des Erkundungspraktikums mit Lehraufträgen bzw. Tätigkeiten an Schule
- Sonderregelung für Erkundungspraktikum außerhalb Hamburgs
- Härtefälle
- Krankheit während des Praktikums
Lehraufträge und Tätigkeit an Schule
Lehraufträge an Schule
Eine Anerkennung von Lehraufträgen im Erkundungspraktikum ist nicht möglich.
Sonstige Tätigkeit an Schule
Eine Anerkennung von Tätigkeiten an Schule im Erkundungspraktikum ist nicht möglich.
Wenn Sie an einer Schule beschäftigt sind, können Sie dort grundsätzlich auch Ihr Erkundungspraktikum durchführen. Die Schule sollte in diesem Fall aber möglichst zustimmen, dass Ihnen eine Tandempartnerin bzw. ein Tandempartner zur Seite gestellt wird. Bitten Sie die Ausbildungsbeauftragte bzw. den Ausbildungsbeauftragten, dem ZLH schriftlich zu bestätigen, dass Sie das Erkundungspraktikum an der Schule durchführen dürfen. Das entsprechende Formular finden Sie im Aufklappmenü „Informationen und Formulare".
Sonderregelung Erkundungspraktikum außerhalb Hamburgs
Das Absolvieren des Erkundungspraktikums an einem Schulstandort außerhalb Hamburgs ist nur möglich, wenn Sie unter den Bedingungen eines Härtefalls studieren (Kindeserziehung; Pflege Familienangehöriger, chronische Erkrankung...) und eine Meldeadresse außerhalb Hamburgs haben.
Wenn Sie Ihr Erkundungspraktikum in einem anderen Bundesland durchführen möchten, kümmern Sie sich bitte möglichst frühzeitig nach der Online-Wahl um einen Praktikumsplatz. Das ZLH benötigt eine Bestätigung der Schule und eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner.
Härtefallregelungen
Bei der Wahl zum Erkundungspraktikum können Sie einen Härtefall geltend machen, wenn Sie z.B.
- Kinder betreuen,
- Verwandte pflegen müssen oder
- selbst an einer chronischen Erkrankung leiden.
Im Rahmen der Online-Befragung können Sie angeben, wo idealerweise Ihre Praktikumsschule liegen sollte. Sie werden dann der nächstgelegenen Schule zugewiesen, die Praktikumsplätze im Erkundungspraktikum anbietet.
Krankheit während des Praktikums
Bitte informieren Sie im Krankheitsfall zeitnah Ihre Ansprechpersonen an der Schule und Ihre Tandempartnerin bzw. Ihren Tandempartner. Ein ärztliches Attest ist in der Regel erst bei einer länger andauernden Erkrankung bei der Praktikumsschule vorzulegen.