Anerkennung von Schulpraxis im Orientierungspraktikum
Anerkennung von Schulpraxis, Lehraufträgen oder eines Praktikums einer anderen Hochschule
Sofern Sie beabsichtigen, sich einen Teil oder ein ganzes OP-Modul anerkennen zu lassen, beachten Sie bitte folgende Möglichkeiten.
Sollten Sie Nachfragen haben, wenden Sie sich gern an uns per Mail oder in einer der Sprechstunden.
Anerkennung eines Praktikums einer anderen in- oder ausländischen Universität auf ein gesamtes OP-Modul
Wenn Sie an einer anderen Universität (im In- oder Ausland) oder in einem anderen Lehramtsstudiengang bereits ein gleichwertiges allgemeines Schulpraktikum mit der notwendigen Begleitung absolviert haben, kann dieses für eine Anerkennung des Moduls Orientierungspraktikum in Frage kommen.
Folgende Teilleistungen müssen erbracht worden sein:
- Die Praktikumsschule muss dem Schulformbezug des Orientierungspraktikums entsprechen.
- Das anzuerkennende Schulpraktikum muss durch eine universitäre didaktische Veranstaltung begleitet worden sein.
- Der Praktikumsumfang muss 90 Zeitstunden betragen haben. Es muss nachgewiesen werden:
- dass Sie im Umfang von mindestens 60 Stunden im unterrichtlichen Tätigkeitsfeld (Hospitation und Erprobung in pädagogischen Situationen) beschäftigt waren und
- dass Sie 30 Stunden im außerunterrichtlichen Tätigkeitsfeld (z.B. Konferenzen, Teamarbeit oder Ganztagsangebot) absolviert haben.
- Das Schulpraktikum muss durch eine Mentorin/einen Mentor begleitet worden sein.
- Zudem muss eine Prüfungsleistung erbracht worden sein.
Für die Anerkennung des Moduls Orientierungspraktikum stellen Sie bitte einen Anerkennungsantrag und legen Sie die entsprechenden Nachweise, wie den Ausdruck Ihres ToR (Transcript of Records), "Scheine", Modulbeschreibungen o.ä. Ihrem Antrag bei.
Bei Fragen und um den Antrag zu erhalten nehmen Sie bitte Kontakt zu Maike Willenborg (op-lags.zlh"AT"uni-hamburg.de oder op-lasek.zlh"AT"uni-hamburg.de ) auf.
Bitte beachten Sie: Eine Anerkennung von bereits in der Vergangenheit abgeleisteter Schulpraxis, d.h. Lehraufträge oder freiwillige, nicht universitär begleitete Praktika, ist im Rahmen des OP Moduls nicht möglich!
Stand: April 2024
Anerkennung von bereits in der Vergangenheit abgeleisteter Schulpraxis (Lehraufträge oder freiwillige, nicht universitär begleitete Praktika)
Freiwillige Praktika ohne universitäre Begleitung können im Rahmen des OP-Moduls nicht anerkannt werden.
Lehraufträge und andere Tätigkeiten an Schule können im Rahmen der Lehrauftragsanerkennung für eine Zuteilung an der Schule, die der Arbeitsplatz ist, sorgen, wenn dies während der Praktikumsanmeldung formlos beantragt wird.
Stand: 06.06.2024